FAQ

Wie beeinflussen geschaltete Lampen die Funktionsweise von Bewegungsmeldern?

Antwort

Leuchtmittel wie Glüh- und Halogenlampen wurden für eine Strahlung im sichtbaren Bereich (ca. 400 bis 800 nm) entwickelt, geben jedoch den überwiegenden Teil der zugeführten Energie in Form von Wärmestrahlung ab. Auch Entladungslampen – z. B. Leuchtstofflampen – geben durch ihre Glühwendel eine nicht zu vernachlässigende Strahlungswärme ab. Die Intensität dieser Wärmequellen übersteigt die Wärmestrahlung des Menschen bei weitem (s. Bild 1: Wärmestrahlenintensität von Lampen). Wenn z. B. eine Glühlampe ins Erfassungsfeld von Wächtern montiert wird, kann ein Ausschalten der Lampe (Lampe kühlt in diesem Moment ab) vom Wächter als Wärmeänderung registriert werden. Da ein PIR-Wächter nicht den Ursprung einer Wärmeänderung feststellen kann, schaltet er erneut ein. Um eine solche "Lichtschaukel" zu vermeiden, sind die meisten Wächter mit einer Verriegelungszeit ausgerüstet. Beim Ausschalten der Leuchten ist die Bewegungserfassung für ca. 3 Sekunden verriegelt. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann eine erneute Bewegung erkannt werden (s. Bild 2: Verriegelungszeit beim Ausschalten). Hinweis: Lampe und Leuchte sind nach drei Sekunden nicht immer vollständig abgekühlt, deshalb sollte auf jeden Fall immer genügend Abstand zwischen Wächter und Leuchte eingehalten werden. Wenn nicht anders möglich, sollte das Erfassungsfeld des Wächters durch Blenden eingeschränkt bzw. die Empfindlichkeit reduziert (soweit möglich) werden.

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