Was versteht der VdS unter dem Begriff "Organisatorische Zwangsläufigkeit"?
Antwort
Unter dem Begriff Organisatorische Zwangsläufigkeit versteht der VdS alle organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit. Dies sind beispielsweise die - Zugangsüberwachung - Anwesenheitsüberwachung - Abgangsüberwachung von Personen.